1. Allgemeines

 

 

 

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber bzw. Kunden und KR Hannes Kassil, , 2482 Münchendorf, Betriebsstraße 1 gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von KR Hannes Kassil ausdrücklich und schriftlich anerkannt wird.

 

 

 

Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am Nächsten kommt, zu ersetzen.

 

 

 

2. Vertragsabschluss

 

 

 

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Engagement-Vertrag mit dem jeweiligen speziellen Angebot in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.

 

 

 

1) Der Auftraggeber/Kunde verwendet für die Auftragserteilung bzw. Buchung das übermittelte Buchungsformular (PDF-Datei) von Johnnys Disco Show, Hannes Kassil, der Kunde hat die Aufgabe das Buchungsformular auszufüllen mit dem vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer, unvollständige Buchungsformulare oder Buchungen ohne Buchungsformulare werden nicht akzeptiert und werden zurückgewiesen.

 

 

 

2) Durch Zusendung des ausgefüllten Buchungsformulars oder Auftragserteilung (mit Unterschrift) per E-Mail, Post, etc. gibt der Auftraggeber/Kunde die Auftragserteilung an Johnnys Disco Show, Hannes Kassil ab. Die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil bestätigt innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Auftragserteilung durch den Kunden oder Auftraggeber die Auftragserteilung.

Da durch kommt ein gültiger Vertrag zustande. Sollte innerhalb von 7 Tagen keine Annahme durch Johnnys Disco Show, Hannes Kassil stattfinden, wird die Auftragserteilung abgelehnt.

 

 

 

3. Leistungsumfang/Haftung

 

 

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Engagement-Vertrag. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.

 

 

 

Soweit die Mobile Disco zur Durchführung einer Veranstaltung Verträge mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil hat auch die Möglichkeit, den Wunsch-DJ des Auftraggebers jederzeit bei Bedarf durch einen anderen DJ zu ersetzen.

 

 

 

Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber und ist am Auftrittsort für die Sicherheit, sowie für das gesamte Equipment verantwortlich und haftbar, auch bei Schäden.

 

 

 

4. Allgemeines: Verpflegung – Übernachtung – Fahrtenzulage

 

 

 

Verpflegung:

Der DJ sowie der gebuchte Zusatzact sowie ein Helfer oder mehrere je nach Bedarf, haben während der Dauer der Veranstaltung bzw. Auf- u. Abbau der Gesamt-Anlage Verpflegung und div. Getränke frei, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

 

Übernachtung:

Innerhalb von 50km zu Wien gratis, bei einer Fahrtzeit über einer Stunde oder über 50km zu Wien, wird vom Auftraggeber eine Hotelnächtigung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Fahrtenpauschale:

Innerhalb von 50km zu Wien gratis, darüber hinaus wird eine KM-Geld Pauschale von € 0,42.- pro Kilometer pro Fahrzeug verrechnet.

 

 

 

5. Leistung – Erschwerniszulage und Honorar

 

 

 

Zugesagte Termine werden von der Johnnys Disco Show, Hannes Kassil nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeglicher Art wie zum Beispiel Stromstörungen, die Zufahrt ist nicht schneegeräumt bzw. blockiert oder man kann die Location aus welchen Gründen per normalen PKW nicht erreichen. Bei Groß- Veranstaltungen keine Starkstromleitung 16Amp. vorhanden bzw. nicht gelegt ist, die Tribüne bzw. Bühne nicht standfest bzw. wackelig ist, entbinden von den übernommenen Pflichten. Die Aufwendungen, ausgenommen höhere Gewalt, werden dem Auftraggeber bzw. dem Kunden nachverrechnet.

 

 

 

Erschwerniszulage von pauschal € 100,0,- Netto/Brutto wird dem Auftraggeber extra verrechnet:

Von der Entladestelle des Equipments bei einer Wegstrecke von mehr als 50 Meter bis zum DJ-Standplatz.

Wenn sich die Eventlocation im 1 Stock befindet.

 

 

 

5a. Wartezeiten

 

 

 

Wartezeiten vom Soundcheck bis Beginn der Veranstaltung 1 Stunde € 0,0,- Wartezeiten vom Soundcheck

ab der 1 Stunde Wartezeit bis Beginn der Veranstaltung jede angefangene Stunde € 50,0,- Brutto

 

 

 

6. Stornobedingungen

 

 

 

Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung durch den Auftraggeber folgende Stornokosten an den Auftraggeber verrechnet.

 

 

 

Bei Stornierung bis 31 Tage vor der Veranstaltung 00% des vereinbarten Preises.

Bei Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50% des vereinbarten Preises.

Bei Stornierung bis 3 Tage vor der Veranstaltung 100% des vereinbarten Preises.

 

 

 

Stornierungen müssen schriftlich mit Unterschrift an office@johnnys-discoshow.at oder hannes@kassil.at oder per Post weitergegeben werden.

 

 

 

7. Zahlung

 

 

 

Dem Auftraggeber/Kunden wird nach erbrachter Leistung von der Johnnys Disco Show, Hannes Kassil die Rechnung gestellt. Die Mobile Disco ist berechtigt im Vorhinein eine Anzahlung oder Vorauskassa zu verlangen. Sollte der Auftraggeber/Kunde dem Verlangen nicht nachkommen, ist die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil berechtigt, den Vertrag zu stornieren. Die Stornogebühren laut AGB/Punkt 6/Stornobedingungen kommen hier zur Anwendung, diese trägt in diesem Falle der Auftraggeber/Kunde. Die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil hat die Berechtigung in diesem Falle die Stornogebühren dem Auftraggeber/Kunden zu verrechnen. Zahlungen sind ohne Abzug an die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil zu tätigen. Die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil hat das Recht auf Rückerstattung aller mit der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere der anwaltlichen Geltendmachung der ausständigen Zahlungen verbundenen Kosten und Auslagen.

 

 

 

7a. Mahnspesen und diverse Gebühren

 

 

 

Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden ab dem 10. Werktag ab Rechnungslegung für die 1 Mahnung in Höhe von € 20,- Brutto für jede weitere Mahnung € 30,- Brutto verrechnet.

 

 

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht abzuschließen. AKM – Autoren-Komponisten-Musikverleger anfallende AKM übernimmt der Auftraggeber.

 

 

 

8. Gewährleistung und Schadenersatz

 

 

 

Der Veranstalter hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schaden-ersatzanspruch gegen die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

 

 

 

Schadenersatzansprüche des Veranstalters, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Johnnys Disco Show, Hannes Kassil beruhen, dies gilt auch für einen allfälligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

 

 

9. Anzuwendendes Recht

 

 

 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Johnnys Disco Show, Hannes Kassil und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages, sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

 

 

 

10. Vertrag

 

 

 

Bei sämtlichen durch höhere Gewalt verursachten Einwirkungen ist der Vertrag gegenstandslos. Höhere Gewalt – wie unvorhersehbare Ereignisse, Tod oder Unfall eines DJ, Spielunfähigkeit durch Unfall bei der Anreise zum Auftrittsort. Auch bei Erkrankung des DJ’S oder der anderen gebuchten Leistungen ist der Vertrag gegenstandslos. Die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil ist in einem solchen Fall bemüht einen Ersatz zu besorgen.

 

 

 

10.a Rücktrittsrecht

 

 

 

Es besteht ein gratis Rücktrittsrecht bis 31 Tage 00.00 Uhr vor Veranstaltungsbeginn!

 

 

 

11. Gerichtsstand

 

 

 

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Johnnys Disco Show, Hannes Kassil und dem Auftraggeber ergebenen Streitigkeiten wird das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien vereinbart. Die Johnnys Disco Show, Hannes Kassil ist auch berechtigt, ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

 

 

 

12. Nebenabreden

 

 

 

Ansprüche aus diesem Vertrag können vom Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung der Johnnys Disco Show, Hannes Kassil abgetreten werden.